Hygienekonzept

Stand 06.08.2020

Basis ist die Corona-Verordnung des Landes  Baden-Wuerttemberg vom 23.06.2020.

Im Hygienekonzept wird insbesondere dargestellt, wie die Hygienevorgaben nach § 4 der VO umgesetzt werden sollen. Die Punkte 1 – 8 entsprechen dem § 4 der Corona-Verordnung.    In Kursiv wird die Umsetzung bei Veranstaltungen des Kulturring Gaggenau e. V. dargestellt.

Der Veranstalter hat folgende Pflichten zu erfüllen:

§ 4.1.1   Die Begrenzung der Personenzahl auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten und die Regelung von Personenströmen und Warteschlangen, damit eine Umsetzung der Abstandsregel nach § 2 ermöglicht wird,

Für jede Veranstaltung wird von uns ein Bestuhlungsplan erstellt, in dem fest zugeordnete Plätze für Einzelpersonen, Paare und Familien ausgewiesen sind. Der Bestuhlungsplan berücksichtigt die Abstandsregel von 1,50m. Weiter weisen  Beschilderungen auf die Einhaltung dieser Vorschrift hin.

§ 4.1.2   Eine regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen, die dem Aufenthalt von Personen dienen, sowie die regelmäßige Wartung von Lüftungsanlagen,

Unsere Veranstaltungen finden in der Jahnhalle, Gaggenau und in verschiedenen Kirchen statt. In diesen Räumlichkeiten ist u. E. ein ausreichendes Luftvolumen vorhanden. Weiter wird der jeweils zuständige Hausmeister aufgefordert, aus- reichend zu lüften.

§ 4.1.3   Die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen, die häufig von Personen berührt werden,

Wird durch das von der Stadtverwaltung beauftragte Reinigungspersonal erledigt.

§ 4.1.4   Die Reinigung oder Desinfektion von Gegenständen, die bestimmungsgemäß in den Mund genommen werden, nachdem diese von einer Person benutzt wurden,

Kommt im Rahmen unserer Veranstaltungen nicht vor.

§ 4.1.5   Die regelmäßige Reinigung der Barfuß- und Sanitärbereiche,

Wird durch das von der Stadtverwaltung beauftragte Reinigungspersonal erledigt.

§ 4.1.6   Das Vorhalten von Handwaschmittel in ausreichender Menge sowie von nicht wiederverwendbaren Papierhandtüchern, alternativ Handdesinfektionsmittel oder andere gleichwertige hygienische Handtrockenvorrichtungen,

Wird durch das von der Stadtverwaltung beauftragte Reinigungspersonal erledigt.

§ 4.1.7   Den Austausch ausgegebener Textilien, nachdem diese von einer Person benutzt wurden,

Kommt im Rahmen unserer Veranstaltungen nicht vor

§ 4.1.8   Eine rechtzeitige und verständliche Information über Zutritts- und Teilnahmeverbote, Abstandsregelungen und Hygienevorgaben, Reinigungsmöglichkeiten für die Hände, eine bestehende Möglichkeit bargeldlosen Bezahlens sowie einen Hinweis auf gründliches Händewaschen in den Sanitäranlagen.

Diese Informationen erhalten unsere Besucher auf den Eintrittskarten